Jugendlehrgänge

Hier findet ihr Informationen zu speziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter, Trainer und Ehrenamtliche, die sich mit Jugendlichen beschäftigen.

Kindertanzseminare 2024

Kindertanzseminar 20.10.2024 Berlin

Am 20.10.2024 findet ein Kindertanzseminar in Berlin mit Jes Christophersen statt.

Meldet euch jetzt gerne mit folgendem Dokument bei Malin Krohn (jugendreferent@tanzsport.de) an.

Das Seminar richtet sich unter anderem an Trainer*innen, Lehrer*innen, Kindergärtner*innen und Interessierte.

Bitte beachten, dass das Seminar sowohl einen Theorie- als auch einen Praxisteil hat.

Kindertanzseminar 17.03.2024 Fulda

Das erste Kindertanzseminar im Jahr 2024 fand am 17.03.2024 in Fulda statt. Von 10:00 - 16:00 Uhr hat die Referentin Franziska Becker das Thema "Choreographien für Solo-Tanzen Latein" behandelt und es war ein voller Erfolg.

 

Ehrenamtliche

Jugendleiter/In-Card (Juleica)

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die Juleica bürgt für Qualität: JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.

Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,
wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über Ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben kann.

Weitere Informationen: www.juleica.de